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Gewässerunterhaltung
Als Gewässerunterhaltung bezeichnet man die regelmäßig wiederkehrende Pflege ausgebauter und nicht ausgebauter Fließgewässer. Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden. Über die Gewässerunterhaltung gibt es zahlreiche Umsetzungsmöglichkeiten, den ökologischen Zustand der Fließgewässer nachhaltig zu verbessern und die ökologischen Ziele zu erreichen. Dabei ist die Sicherung der Vorflut- und Abflussverhältnisse unbedingt zu berücksichtigen (Hochwasserschutz).
Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses auch seine Pflege und Entwicklung. Dabei muss sie sich auch an den Bewirtschaftungszielen der EG- Wasserrahmenrichtlinie ausrichten und darf diese nicht gefährden. In der Vergangenheit wurde durch die oft einseitige Zweckbestimmung der Fließgewässer, die auf bestimmte Nutzungsarten gerichtet war, ein hoher Ausbaugrad erreicht, ohne dass die Gestaltung des Landschaftsbildes und die Sicherung der Artenvielfalt in Flora und Fauna genügend Berücksichtigung fanden. Heute hat auf diesem Gebiet ein Umdenken stattgefunden.
Die natürlichen Lebensgrundlagen an und in Gewässern sind zu bewahren und zu verbessern. Im Rahmen der Unterhaltung sind Gewässer als Bestandteil der natürlichen Umwelt zu sehen und die Lebensstätten heimischer Pflanzen und Tiere sind besonders zu berücksichtigen. Durch Unterhaltungsmaßnahmen, die dem jeweiligen naturräumlichen Charakter entsprechen, wird eine Verbesserung des Zustandes von Gewässern angestrebt, den Belangen des Naturhaushalts ist dabei Rechnung zu tragen, Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen.
Aus diesen Gründen ist Gewässerunterhaltung heute ist nicht mehr nur „klassischer“ Wasserbau, sondern ein sehr komplexes Aufgabengebiet.
Der jeweilige Unterhaltungspflichtige befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld unterschiedlichster Anforderungen. Hierzu gehören Forderungen anliegender Nutzer nach Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses, um angrenzende Flächen vor Vernässungen zu schützen und Abflüsse aus Entwässerungsanlagen zu sichern sowie bereits angesprochen die gesetzlichen Vorgaben des Gewässer- und Naturschutzes, deren Erfüllung eine möglichst schonende, ökologisch ausgerichtete Gewässerunterhaltung verlangt.
Zur Gewässerunterhaltung gehören Maßnahmen insbesondere zur Reinigung und Räumung, zur Freihaltung und zum Schutz des Gewässerbetts einschließlich der Ufer, die Erhaltung und Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens, die Beseitigung von Abflussstörungen im Gewässerbett (z.B. Entfernen von Krautbewuchs und Auflandungen, Entschlammungen), die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze und die Erneuerung des Baumbestandes und die Unterhaltung von wassertechnischen Anlagen, die der ordnungsgemäßen Abführung des Wassers dienen (z.B. Schöpfwerke, Wehre, etc.)
Im Uferbereich sind wenn notwendig Sicherungsarbeiten durchzuführen (z.B. Sicherung der Ufer durch naturschonende Baustoffe, Mähen von Uferröhricht und Uferstauden) und im Landbereich die Pflanzen- und Gehölzpflege sowie die Ufersicherung (z.B. Pflanzen und Pflegen von Gehölzen, Böschungsmahd zur Sicherung oder Herstellung einer geschlossenen Grassnarbe, Verfüllen von Uferabbrüchen, Sicherung der Ufer, Vorländer und wasserbaulicher Konstruktionen).
Mähen (Mahd)
Mit Rasen bewachsene Böschungen und Vorländer müssen so unterhalten werden, dass der Hochwasserabfluss nicht behindert wird. Dies erfolgt durch Mähen des Aufwuchses und Beseitigen des Mähgutes. Häufiges Mähen festigt das Wurzelwerk, verdichtet den Bewuchs und erhöht die Widerstandsfähigkeit gegen die Angriffe des Wassers und Eis.
Starker, ungehinderter Aufwuchs hat meist Profileinengungen zur Folge, begünstigt das Aufkommen von Gehölzen, die den Abfluss behindern und fördert die Sedimentation, insbesondere in den unteren Böschungsbereichen.
Krauten | Spezialkrautboot - Mähboot
Das Krauten beinhaltet den Schnitt und das Entfernen von Vegetation aus dem Fließgewässer. Gekrautet wird zur Gewährleistung der Vorflut, d.h. um einen Anstieg der Wasserstände zu verringern, zum Teil aber auch um eine Verlagerung der Strömung zu verhindern. Eine Krautung bei belasteten Gewässern kann eine zusätzliche Sauerstoffzehrung, Nährstoffrückführung und Faulschlammbildung durch abgestorbenes Material verringern helfen.Diese, meist sehr umfangreiche Unterhaltungsarbeit, fällt speziell in nährstoffreichen, langsam fließenden Gewässern in regelmäßigen Abständen, oft mehrmals im Jahr an.
Die im Moment wohl umweltschonendste Variante zur Entkrautung von Flussläufen ist der Einsatz eines Spezialkrautbootes. Als ökologischstes Pflanzenbeseitigungsmittel arbeitet das Krautboot ohne jegliche Grundberührung und schont damit Fische, Mulusten, Muscheln und weitere Kleinlebewesen die auf der Flusssohle leben. Oft überwuchert eine dichtes Netz von Wasserpflanzen und üppige Flussvegetation unsere Flüsse und führt damit zu gehemmten Abflussprofilen, eine nicht zu unterschätzende Hochwassergefahr. Im Auftrag des Landesbetrieb für Hochwasserschutz führen wir solche Arbeiten zum Beispiel an den Flüssen Milde und Uchte durch.
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Gehölzpflege
Gehölzstreifen an Fließgewässern bedingen eine verringerte Gewässerunterhaltung, naturnähere Fließgewässerlebensräume und zusätzliche Biotopstrukturen. Deshalb sollten Gehölzstreifen überall dort, wo fließgewässerbegleitende Gehölze fehlen und sich eine Möglichkeit zu einer Gehölzneupflanzung ergibt, verwirklicht werden (z.B. durch Anlage von Uferstreifen). Dabei wird empfohlen grundsätzlich heimische und standortgerechte Gehölze zu verwenden. Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege der Anpflanzungen ist in den meisten Fällen erforderlich.
Das Ziel der Pflege der Ufergehölze ist es, einen geschlossenen, stufigen, aus mehreren Baum- und Straucharten aufgebauten Gehölzsaum zu entwickeln bzw. zu erhalten, der auch den Belangen der Fließgewässerunterhaltung gerecht wird. Dazu werden nicht mehr standfeste und abflussbehindernde Gehölze bzw. Gehölzteile beseitigt, Gehölze zurückgeschnitten und erkrankte, ausgefallene Bäume ersetzt.
Beseitigung von Schäden am Gewässerbett
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Uferanbrüche sind, ebenso wie Auflandungen, in aller Regel ein Ergebnis von Seiten- und Tiefenerosion. Beeinträchtigen die Veränderungen am Gewässerbett den Abfluss erheblich, so müssen die Schäden, u.a. schon aus Sicherheitsgründen, möglichst raschbehoben werden.
Arbeiten nach Hochwassern und Unwettern
Mitunter werden nach wetterbedingten Ereignissen (z.B. Hochwasser, Sturm, Eisgang, Treibgutanfall) zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich, um einen möglichst ungehinderten Wasserabfluss zu gewährleisten. Hierzu zählen eine verstärkte Kontrolle an bekannten Versetzungspunkten und die Beseitigung von neu entstandenen, nicht tolerierbaren Abflusshindernissen, wie z.B. umgestürzte Bäume, Treibgutansammlungen und u.ä..
Da Unterhaltungsmaßnahmen immer einen Eingriff in die bestehenden Standortverhältnisse bzw. Lebensräume bedeuten, wägen wir die Vorteile und Nachteile der verschiedenen Unterhaltungsformen projektspezifisch gegeneinander ab. Damit erreichen wir das negative Auswirkungen auf die bestehenden Lebensräume und Lebensgemeinschaften an Gewässern möglichst vermieden werden.
Besonders Augenmerk richten wir dabei auf die biologischen Zyklen (z.B. Laichzeiten der Fische, Brutzeiten der Vögel, jahreszeitlich bedingte Wachstumsperioden der Pflanzen) und schenken den jeweiligen speziellen Strukturen des Lebensraumes (z.B. empfindlicher Substrataufbau) besondere Beachtung.
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